Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt in Deutschland Innen- und Außenverhältnisse von Gesellschaften unterschiedlichen Typs.
Als Gesellschaft bezeichnet man im wirtschaftlichen und juristischen Sprachgebrauch überwiegend eine durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, bezeichnet als „Gesellschafter“, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Je nach ihrer Zusammensetzung und der gewählten bzw. gesetzlich normierten Gesellschaftsform handelt es sich um Personengesellschaften, wie z. B. die BGB-Gesellschaft (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder um Kapitalgesellschaften, wie z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit ihrer neuen Form der sogenannten haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) oder um die Aktiengesellschaft (AG).
Zu unterscheiden sind weiter z. B. Innen- und Außengesellschaft, die stille Gesellschaft und auch die Scheingesellschaft.
Gesetzlich geregelt sind die Bestimmungen zu den verschiedenen Gesellschaftsformen nicht allein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es gibt zahlreiche Spezialgesetze (lex specialis), die explizit das Recht einzelner Gesellschaftsformen regeln.
So ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im BGB §§ 705 ff. geregelt.
Für die Partnerschaftsgesellschaft gibt es das Partnerschaftsgesetz.
Das Recht der Offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der stillen Gesellschaft ist in den §§ 105 ff. des Handelsgesetzbuches geregelt.
Die Bestimmungen zur GmbH und der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft finden sich im GmbH-Gesetz und diejenigen der Aktiengesellschaft im Aktiengesetz.
Wir beraten und unterstützen Sie gern in allen relevanten Fragen des Gesellschaftsrechtes, von der Wahl der Rechtsform über die Gründung der Gesellschaft bis zur Eintragung in das Handelsregister, darüber hinaus bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und/oder zu Dritten, beim Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen und auch im Rahmen der Beendigung von Gesellschaften durch Auflösung, Kündigung, Liquidation und/oder Insolvenz.