Strafrecht
Ein unangenehmes Rechtsgebiet für die, die damit ungewollt in Berührung kommen. Soweit gegen Sie eine Strafanzeige gestellt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt es sich, sehr schnell anwaltlichen Rat einzuholen. Der Vorwurf, dass Sie eine Strafrechtsnorm verletzt haben und eine Straftat begangen haben sollen, ist schwerwiegend und oft, soweit sich dieser Vorwurf dann bestätigt, mit erheblichen Folgen verbunden.
Soweit Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden, schließen sich das Straf- bzw. das Strafbefehlsverfahren an. Bei einem Strafbefehlsverfahren erhalten Sie einen Strafbefehl, in dem Ihnen unterstellt wird, Sie hätten die Ihnen vorgeworfene Straftat begangen. In der Folge wird dann in aller Regel eine Geldstrafe festgesetzt. Oft sind mit einem Strafbefehl aber auch eine Reihe von unangenehmen Nebenfolgen, wie z. B. bei Verkehrsstraftaten der Eintrag von Punkten in die Verkehrszentralregisterkartei in Flensburg verbunden. Es empfiehlt sich also stets prüfen zu lassen, inwieweit es sinnvoll erscheint, gegen einen solchen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Strafbefehls schriftlich erfolgen.
Soweit sich dem Ermittlungsverfahren ein Strafverfahren anschließt, wird dem Betroffenen eine Anklage zugestellt. Es kommt dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amts- oder dem Landgericht. Auch hier ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Unabhängig davon, empfiehlt es sich häufig, zu den gemachten Vorwürfen vorab keine Erklärung abzugeben und über einen Rechtsanwalt eine Akteneinsicht zu beantragen, um daran anschließend eine Verteidigungsstrategie zu besprechen.