Rechtsanwälte GRÄNING & KOLLEGEN

Verkehrszivilrecht

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten. Was sollten Sie zur späteren erfolgreichen Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche beachten?

  1. Beweissicherung

– Sicherstellung einer polizeilichen Unfallaufnahme,

– ggf. Fertigen eigener Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen,

– sollten Zeugen des Unfallgeschehens vorhanden sein, notieren Sie bitte Namen,

Telefonnummer und Anschrift,

– Vermeiden Sie die Abgabe von Schuldanerkenntnissen oder ähnlichen

Erklärungen gegenüber weiteren Unfallbeteiligten, der Polizei oder

potenziellen Zeugen!

  1. Verhalten gegenüber den Versicherungen

Melden Sie den Unfall umgehend schriftlich Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und geben Sie dabei eine Unfallschilderung ab, die die Versicherung in die Lage versetzt, vermeintliche Ansprüche der Gegenseite erfolgreich abwehren zu können, ggf. sprechen Sie dies mit einem Rechtsanwalt ab. Weitere Obliegenheiten, d.h. Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, können Sie den aktuellen AKB – Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung – entnehmen, diese liegen Ihren Verträgen in der Regel bei.

Ob die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Schadenhöhe ratsam ist, hängt von der Haftungslage und der vermutlichen Höhe des Schadens ab. Trifft Sie ein Mitverschulden am Unfall, trägt die gegnerische Versicherung lediglich in Höhe der Quote der Schadensregulierung auch die Sachverständigenkosten, der Rest ist von Ihnen zu zahlen. Daher: Die Erstellung des Gutachtens gegebenenfalls der gegnerischen Versicherung überlassen, was nicht heißt, dass man dieses Ergebnis akzeptieren muss.

Liegt ein eher geringfügiger Sachschaden vor, genügt für die Bezifferung Ihrer Schadenersatzforderung unter Umständen ein Kostenvoranschlag nebst Fotos des beschädigten Fahrzeugs.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich in jedem Fall empfiehlt, sich zur Durchsetzung eigener Ansprüche eines Anwalts zu bedienen, denn es existieren eine Reihe von Anspruchspositionen, die weder allgemein bekannt sind, noch wird auf diese von Versicherungen hingewiesen.

Ihre Rechtsanwaltskosten trägt im Umfang der Regulierungsquote die gegnerische Haftpflichtversicherung als Teil des Ihnen zustehenden Schadenersatzes.