Update – Kreditbearbeitungsgebühren
Veröffentlicht am 13.12.2013
Im Streit um die Wirksamkeit von Kreditbearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen haben, nachdem sich in der Vergangenheit mehrere Oberlandesgerichte, wie das OLG Bamberg – 3 U 78/10; OLG Celle – 3 W 86/11; OLG Karlsruhe – 17 U 192/10 und das OLG Dresden, BeckRS 2011, 09580, für die Unzulässigkeit solcher Bearbeitungsgebühren ausgesprochen hatten, mittlerweile zahlreiche Amts- und Landgerichte bundesweit unterschiedliche Banken zur Rückzahlung dieses Bearbeitungsentgelts verurteilt.
Viele Banken lehnen die Erstattung von Bearbeitungsgebühren nach wie vor ab, da es noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu gibt. Die damals beklagte Sparkasse, die gegen das Urteil des Landgerichts Revision beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 452/11, Pressemitteilung Nr. 94/2012 und Nr. 132/2012) eingelegt hatte, nahm die Revision zurück und verhinderte somit einen Entscheidung.
Die streitige Bearbeitungsgebühr ist in zahlreichen Privatkreditverträgen enthalten und beträgt zumeist 2 % – 3,5 % des Nettokreditbetrages. Dies macht je nach beantragter Kreditsumme schon einmal mehrere hundert Euro aus.
Trotz einer fehlenden endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage lohnt es sich – wie die Vielzahl der bislang ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte zeigt – die eigenen Kreditverträge anwaltlich prüfen zu lassen und die Banken zur Rückforderung aufzufordern. Auch wir haben bereits erfolgreich Bearbeitungsentgelte zurückgefordert.
Es gibt nun auch erneut Hoffnung auf eine Entscheidung durch den Bundesgerichthof. Laut der Pressemitteilung Nr. 199/2013 hat der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren XI ZR 170/13 nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13.05.2014 anberaumt. Es bleibt nun gespannt abzuwarten, ob es tatsächlich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu geben wird.
Dirk Gräning
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